ABRECHNUNG

Rahmenbedingungen

abrechnung-in-der-psychotherapie

Abre­chen­bar sind alle gesetz­li­chen Kassen. Bei Privat­kas­sen und Beihilfe ist die Kosten­er­stat­tung gege­ben.
Eine Behand­lung als Selbst­zah­ler ist jeder­zeit möglich.

Am einfachs­ten ist es, Sie rufen mich unter ange­ge­be­ner Tele­fon­num­mer an und wir verein­ba­ren ein unver­bind­li­ches Erst­ge­spräch. Gerne können Sie sich auch per E-Mail mit mir in Verbin­dung setzen. Im Erst­ge­spräch werden wir dann Ihre Fragen und Ihr Anlie­gen klären.

Die Kran­ken­kas­sen stel­len fünf proba­to­ri­sche (Kennen­lern-) Sitzun­gen zur Verfü­gung, bei der Beihilfe sind es insge­samt sechs. Im Verlauf dieser Sitzun­gen geht es darum, uns kennen zu lernen, eine thera­peu­ti­sche Bezie­hung und Vertrauen aufzu­bauen und zu klären, ob eine Thera­pie für Sie ange­zeigt ist und eine trag­fä­hige Basis für eine gemein­same Arbeit vorhan­den ist.

Sehr selten sind die Verträge bei den Privat­kas­sen so gestal­tet, dass sie nur von ärzt­li­chen Psycho­the­ra­peu­ten behan­delt werden dürfen. Bitte infor­mie­ren Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie.