ABRECHNUNG
Rahmenbedingungen
Abrechenbar sind alle gesetzlichen Kassen. Bei Privatkassen und Beihilfe ist die Kostenerstattung gegeben.
Eine Behandlung als Selbstzahler ist jederzeit möglich.
Am einfachsten ist es, Sie rufen mich unter angegebener Telefonnummer an und wir vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch. Gerne können Sie sich auch per E-Mail mit mir in Verbindung setzen. Im Erstgespräch werden wir dann Ihre Fragen und Ihr Anliegen klären.
Die Krankenkassen stellen fünf probatorische (Kennenlern-) Sitzungen zur Verfügung, bei der Beihilfe sind es insgesamt sechs. Im Verlauf dieser Sitzungen geht es darum, uns kennen zu lernen, eine therapeutische Beziehung und Vertrauen aufzubauen und zu klären, ob eine Therapie für Sie angezeigt ist und eine tragfähige Basis für eine gemeinsame Arbeit vorhanden ist.
Sehr selten sind die Verträge bei den Privatkassen so gestaltet, dass sie nur von ärztlichen Psychotherapeuten behandelt werden dürfen. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie.